Bei der Steuererklärung den Pflegepauschbetrag angeben... Infos der 24 Stunden Betreuung PROMEDICA PLUS München-Mitte

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Veröffentlicht am 08.12.2024
Aktuelles

Bei der Steuererklärung den Pflegepauschbetrag angeben

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PROMEDICA PLUS München Mitte
Elisabeth u. Ulrich Annas
Vermittlung von 24 Stunden Pflege und Betreuung in München und Umland
in München (Mitte, Innenstadt)
Region:  München
Bei der Steuererklärung den Pflegepauschbetrag angeben... Infos der 24 Stunden Betreuung PROMEDICA PLUS München-Mitte 
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PROMEDICA PLUS München Mitte präsentiert:
Bei der Steuererklärung den Pflegepauschbetrag angeben

Wer als Angehöriger, Freund oder Bekannter jemanden pflegt, kann mit bis zu 1800 Euro steuerlich entlastet werden: Der „Pflegepauschbetrag“ für persönlichen Pflegeaufwand kann bei der Steuererklärung ab dem Pflegegrad 2 angegeben werden.

Wie hoch ist die Steuerentlastung durch den Pflegepauschbetrag?

Der Pflegepauschbetrag ist also eine steuerliche Entlastungs­möglichkeit für Steuer­pflichtige, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen und pflegen. Der Pauschbetrag bietet Pflegenden je nach Pflegegrad des Angehörigen eine Steuerentlastung in Höhe von 600 Euro (Pflegegrad 2), 1100 Euro (Pflegegrad 3) und 1800 Euro (Pflegegrad 4, Pflegegrad 5 oder beim Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis). Der Pflegepauschbetrag wird bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angegeben.

Was muss ich beachten, um als Pflegender den Pauschbetrag zu erhalten?

Pflegende müssen keine Ausgaben nachweisen, damit sie den Pflegepauschbetrag bekommen. Der Pauschbetrag darf auch dann bei der Steuer angegeben werden, wenn sich eventuell zusätzlich zum pflegenden Angehörigen ein professioneller Pflegedienst wie beispielsweise eine 24-Stunden-Betreuungskraft von PROMEDICA PLUS zeitweise um den Pflegebedürftigen kümmert. Voraussetzung dafür, den Pflegepauschbetrag zu erhalten, ist es, dass der persönliche Pflegeanteil bei mindestens zehn Prozent liegt und dass die Pflegenden Ihre Pflegeleistung unentgeltlich übernehmen: Sie dürfen also keine Vergütung dafür erhalten, und auch kein Pflegegeld. Einzige Ausnahme: Wenn Eltern Pflegegeld für Kinder gezahlt wird. Eine weitere Voraussetzung, den Pflegepauschbetrag zu erhalten: Die Pflege muss zu Hause entweder bei dem Pflegenden oder beim zu Pflegenden erfolgen.

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Mit unserer 24-Stunden-Pflege und Betreuung werden pflegende Angehörige entlastet. Kontaktieren Sie uns einfach!

Für den Großraum München: PROMEDICA PLUS München Mitte, Tal 44, 80331 München
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Veröffentlicht am 08.12.2024 von:

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München (Mitte, Innenstadt)

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