Darf eine Mietwohnung vom Mieter barrierefrei umgebaut werden?.. Infos der 24 Stunden Betreuung PROMEDICA PLUS München-Mitte

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Veröffentlicht am 02.07.2023
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Darf eine Mietwohnung vom Mieter barrierefrei umgebaut werden?

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PROMEDICA PLUS München Mitte
Elisabeth u. Ulrich Annas
Vermittlung von 24 Stunden Pflege und Betreuung in München und Umland
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Region:  München
Darf eine Mietwohnung vom Mieter barrierefrei umgebaut werden?.. Infos der 24 Stunden Betreuung PROMEDICA PLUS München-Mitte 
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Darf eine Mietwohnung vom Mieter barrierefrei umgebaut werden?

Die meisten Menschen, die Pflege benötigen, möchten gerne im eigenen vertrauten Umfeld wohnen bleiben. Doch darf eine Mietwohnung vom Mieter barrierefrei umgebaut werden? Tatsächlich ist das möglich, doch dabei muss einiges beachtet werden.

Barrierefreie Umbaumaßnahmen unbedingt mit dem Vermieter absprechen

Wichtig ist auf jeden Fall: Bevor man in der Wohnung oder dem Haus, das man zur Miete bewohnt, Umbauten vornimmt, muss dies mit dem Vermieter abgesprochen werden – Sie können von Ihrem Vermieter überdies die Zustimmung einfordern, behindertengerecht umzubauen. Die Kosten der Baumaßnahmen trägt der Mieter. Das Recht auf einen barrierefreien Umbau ist im Paragraf 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Die Gesetzgebung umfasst auch, in welcher Form eine barrierefreie Modernisierung innerhalb und außerhalb der Wohnung vorgenommen werden darf. Mit einer Rückbauklausel kann mit dem Vermieter vereinbart werden, dass bei einem Auszug die Wohnung wieder in den Originalzustand zurückversetzt werden muss.

Was muss bei einem Umbau zur barrierefreien Mietwohnung beachtet werden?

Es gibt zwei Wege, wie der Umbau vorgenommen werden kann: entweder durch eine Modernisierungsvereinbarung, bei der der Vermieter alle Maßnahmen trägt. Hier muss der Mieter aber mit einer Mieterhöhung rechnen. Oder der Mieter beauftragt auf eigene Rechnung den barrierefreien Umbau, wobei der Vermieter kein Mitspracherecht bei der Umsetzung der Maßnahmen hat, jedoch auf sein Recht auf Rückbau bestehen kann, sollte der Mieter ausziehen. Eventuell ist in diesem Fall auch eine Sonderkaution fällig: Diese kann der Vermieter als Bedingung für die Genehmigung des Umbaus ansetzen. Sie muss dem vorgenommenen Umbau angemessen sein und so, dass der Vermieter gegebenenfalls davon den Rückbau  bezahlen kann. Sie ist also in der Regel recht hoch. Egal, für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden: Es ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn Mieter und Vermieter alle Arbeiten schriftlich fixieren.
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