Veröffentlicht am
08.11.2025
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Verhinderungspflege: Entlastung für Pflegende – Sicherheit für Ihre Liebsten
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München
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Verhinderungspflege: Entlastung für Pflegende – Sicherheit für Ihre Liebsten
Wer regelmäßig einen Angehörigen pflegt, weiß: Auch Heldinnen und Helden des Alltags brauchen mal eine Pause. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege – eine Möglichkeit, sich selbst zu entlasten, ohne die Versorgung der pflegebedürftigen Person zu gefährden.
Was bedeutet Verhinderungspflege überhaupt?
Kurz gesagt: Sie springen mal aus der Pflege aus – jemand anders übernimmt für Sie. Das kann für ein paar Stunden sein oder auch mehrere Tage. Die gute Nachricht: Die Pflegeversicherung zahlt dafür ein jährliches Budget. Aktuell stehen dafür bis zu 1.685 Euro pro Jahr zur Verfügung (Stand 2025). Ab Pflegegrad 2 besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf.
Wann kommt die Verhinderungspflege infrage?
Es braucht keinen „triftigen“ Grund. Es reicht, dass Sie eine Auszeit brauchen – sei es für einen Arzttermin, einen Kurzurlaub, eine Reha oder einfach mal zum Durchatmen. Ob geplant oder spontan: Die Verhinderungspflege springt ein, wenn Sie selbst gerade nicht können oder wollen.
Wichtig: Ab dem 1. Juli 2025 entfällt die bisherige Regel, dass die Pflegeperson zuvor sechs Monate gepflegt haben muss. Das macht den Einstieg deutlich einfacher.
Wer kann die Pflege übernehmen?
Grundsätzlich kann jede Person die Vertretung übernehmen – ganz gleich, ob es sich um eine Nachbarin, einen Freund, einen Pflegedienst oder enge Verwandte handelt. Eine Pflegeausbildung ist nicht nötig.
Doch Achtung bei nahen Angehörigen (z.?B. Eltern, Kinder, Geschwister): Für sie gelten besondere Abrechnungsregeln. Statt pauschal 1.685 Euro gibt es nur das zweifache monatliche Pflegegeld – also z.?B. bei Pflegegrad 2: 2 × 347?€ = 694?Euro pro Jahr. Es kann aber aufgestockt werden – etwa durch nachgewiesene Fahrtkosten oder Verdienstausfälle bis zur Maximalgrenze von 1.685?Euro.
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Veröffentlicht am 08.11.2025 von:
PROMEDICA PLUS München Mitte
Elisabeth u. Ulrich Annas
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