Verhinderungspflege in München... Infos der 24 Stunden Betreuung PFLEGEAGENTUR ANNAS GmbH München

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Veröffentlicht am 20.10.2022
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Verhinderungspflege: Wofür sie gut ist und wie viel Ihnen zusteht

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Geschführung Ulrich Annas
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Verhinderungspflege

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Verhinderungspflege: Wofür sie gut ist und wie viel Ihnen zusteht

Mit der Verhinderungspflege können Sie sicherstellen, dass Ihr Angehöriger während Ihrer Abwesenheit gut versorgt ist

Was ist das?

Verhinderungspflege bedeutet: Jemand kümmert sich um Ihren Angehörigen in Ihrer Abwesenheit. Während dieser Zeit bezahlt die Pflegekasse die Betreuung. Das Jahresbudget beträgt dafür maximal 1.612 Euro. Pflegebedürftige Menschen haben einen Rechtsanspruch auf die Verhinderungspflege.

Ganz ähnlich verhält es sich mit der Kurzzeitpflege – nur dass der Angehörige dabei nicht zuhause, sondern in einem Pflegeheim gepflegt wird.

Wann benötige ich Verhinderungspflege?

Es gibt viele Gründe für eine Verhinderung. Betreuung ist anstrengend und man braucht gelegentlich auch mal eine Pause. Vielleicht möchten Sie für ein paar Stunden ins Fitnessstudio, zum Friseur oder zu einer Selbsthilfegruppe gehen. Vielleicht sind Sie im Urlaub oder sind krank. Es spielt keine Rolle, warum Sie verhindert sind.

Voraussetzung: Ihr Angehöriger muss Pflegegrad 2 oder höher haben. Außerdem können Sie die Verhinderungspflege nur dann in Anspruch nehmen, wenn Ihr Angehöriger bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wird –  egal ob mit oder ohne Pflegegrad. Wer sich um ihn gekümmert hat, ist unerheblich. Der Hausarzt kann Ihnen in der Regel bestätigen, dass Sie schon länger in die Pflege involviert sind – zum Beispiel, weil sich die Erkrankung Ihres Ehegatten schon seit Monaten oder Jahren entwickelt.

Wer darf die Kurzzeitpflege ausführen?

Jeder! Es bedarf keiner Qualifikationen. Das kann ein Nachbar oder Freund, Krankenpflegedienst oder ein naher Angehöriger sein, also z.B.: Kinder, Enkel, Nichten, Eltern, Geschwister, Schwager.




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