Versicherung: Haftung und Pflege ... Infos der 24 Stunden Betreuung PROMEDICA PLUS München Mitte

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Veröffentlicht am 03.11.2022
Aktuelles

Versicherung: Haftung in der Pflege

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PROMEDICA PLUS München Mitte
Elisabeth u. Ulrich Annas
Vermittlung von 24 Stunden Pflege und Betreuung in München und Umland
in München (Mitte, Innenstadt)
Region:  München
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Haftpflichtversicherung

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Versicherung: Haftung in der Pflege

Die Pflegekasse hat einen bestimmten Pflegegrad zugesprochen -  vielleicht sogar wegen fortgeschrittener Demenz. Welche Folgen entstehen, wenn ein Pflegebedürftiger oder ein pflegender Angehörige einen Schaden verursachen?
 
Brauchen Sie trotz Pflegebedürftigkeit auch eine Haftpflichtversicherung?

Ja, auch pflegebedürftige Menschen können viel Schaden anrichten und können dafür verantwortlich gemacht werden, genau wie alle anderen auch. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten und ist daher auch  im Pflegefall unbedingt erforderlich. Auch Demenzpatienten, die nicht mehr immer wissen, was sie tun, brauchen unbedingt eine Versicherung. Die Haftpflichtpolice hat nicht nur die Aufgabe, Schäden zu regulieren, sondern auch unberechtigte oder überhöhte Ansprüche zu verhindern.
Benötigen pflegende Angehörige eine Haftpflichtversicherung?
Ja, denn grundsätzlich haftet jeder für alle Schäden, die er verursacht – unabhängig von einem Pflegefall. Pflegende Angehörige können sogar für Schäden haftbar gemacht werden, die von Pflegebedürftigen verursacht werden, z.B. wenn sie ihre Aufsichtsplicht verletzt haben. Deshalb sollten pflegende Angehörige, wie alle anderen auch, unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen.
 
Mein Ehegatte ist an Demenz erkrankt und wir haben einen gemeinsamen Haftpflichtvertrag. Ist das problematisch?

Verletzen sich die Ehegatten gegenseitig, zahlt die Versicherung ohnehin nicht, weil Ansprüche gegeneinander bei gemeinsamen Verträgen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Bei Schäden an Dritten zahlt die Versicherung, wenn einer der beiden Partner für den Schaden verantwortlich ist. Die gemeinsame Versicherung zahlt auch, wenn ein Demenzerkrankter selbst nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann, der Ehepartner aber seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Ist keiner der Ehegatten für den Schaden verantwortlich, geht dieser in der Regel zu Lasten des Geschädigten.

Zahlt die Haftpflichtversicherung auch bei Demenz?

Solche Verträge sind vergleichsweise selten, aber möglich. Auch Demenzpatienten sind versichert, wenn der Vertrag vorsieht, dass der Versicherer Schäden, die von deliktunfähigen Personen verursachten wurden, übernimmt. In vielen Fällen sind die Leistungen für deliktunfähige Personen jedoch gedeckelt. Hier gibt es einen großen Unterschied. Einige Versicherungsunternehmen decken Schäden nur bis zu 5.000 € ab, andere bis zu 100.000 Euro, 200.000 Euro oder sogar darüber hinaus.

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