Was ändert sich im Jahr 2025 in der Pflege?... Infos der 24 Stunden Betreuung PFLEGEAGENTUR ANNAS GmbH München

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Veröffentlicht am 21.02.2025
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Was ändert sich im Jahr 2025 in der Pflege?

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Was ändert sich im Jahr 2025 in der Pflege?

Bereits 2023 sind bei der jüngsten großen Pflegereform (PUEG) Leistungserhöhungen beschlossen worden, die ab Januar 2025 gelten. Welche Veränderungen zugunsten Betroffener bringt das neue Jahr in den Bereichen häusliche und stationäre Pflege? Hier die wichtigsten Anpassungen, die ab 2025 gelten:

Die Pflegeleistungen steigen ab 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent

Gleich zu Anfang des kommenden Jahres steigen die Pflegeleistungen. In drei Jahren, also im Jahr 2028, ist die nächste Anpassung geplant – in der Höhe dann abhängig von der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Löhnen.

Zu den Pflegeleistungen, die ab Januar 2025 erhöht werden, gehört Folgendes:

Erhöhung beim Pflegegeld

Pflegegeld wird dann ausgezahlt, wenn pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 ihre Pflege zum Teil selbst organisieren, in der Regel durch Angehörige oder Freunde. Ab Januar 2025 steigt das Pflegegeld wie folgt:
-          Pflegegrad 2: von 332 Euro auf 347 Euro
-          Pflegegrad 3: von 573 Euro auf 599 Euro
-          Pflegegrad 4: von 765 Euro auf 800 Euro
-          Pflegegrad 5: von 947 Euro auf 990 Euro

Erhöhung bei der Verhinderungspflege
 
Fällt eine Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder einem anderen Grund vorübergehend aus, steht ein Budget für einen Ersatz zur Verfügung: Die sogenannte Verhinderungspflege können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 nutzen. Sie erhöht sich für alle Pflegegrade von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich.

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Mit unserer 24-Stunden-Pflege und Betreuung werden pflegende Angehörige entlastet. Kontaktieren Sie uns einfach!

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