Wussten Sie schon?
Wo noch vor wenigen Jahrzehnten die Überprüfung von Kraftfahrzeugen von einem Monopol, dem TÜV Technischen Überwachungsverein, durchgeführt wurde, hat die Liberalisierung und Deregulierung eine Menge alternativen für die KFZ-Besitzer beschert. Zar wird die bestandene Hauptuntersuchung HU auch heutzutage noch umgangssprachlich als TÜV bezeichnet, jedoch ist sie heutzutage auch durch andere Prüforganisationen durchführbar geworden. Sie können hier zwischen den KFZ-Prüfstellen des TÜV der DEKRA und der GTÜ in Freising sowie der KÜS und der Prüfstellen der FSP frei wählen. Diese sind amtlich dazu ermächtigt die sog. HU als auch vielerlei andere Dienstleistungen rund um die Prüfverfahren bei Fahrzeigen anzubieten.
Der Technische Überwachungsverein – kurz TÜV in Freising.
Der TÜV ist sicherlich die bekannteste Prüforganisation in Deutschland. Auch wenn es den Überbegriff TÜV gibt, ist es jedoch keine geschlossene Gesellschaft. Denn mit dem TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland und anderen Ablegern gibt es eine ganze Reihe Unternehmen, die unter dieser Dachmarke agieren und sogar untereinander im Wettbewerb stehen. Hierbei bieten die TÜV-Prüfstellen im Raum Freising vielerlei Dienstleistungen im Bereich Kraftfahrzeuge an. Neben dem Kerngeschäft, der HU Hauptuntersuchung, können verschiedene Gutachten oder Sachverständigen-Dienstleistungen in Auftrag gegeben werden.
Das gilt natürlich gleichermaßen auch für die Prüfstellen der anderen authorisierter Organisationen, wie der DEKRA, GTÜ, KÜS und FSP auch.
HU Hauptuntersuchung in Freising ... welche Fristen gibt es?
Als stolzer Besitzer eines Neuwagen müssen Sie erst nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung, danach wechselt das Prüfintervall und die Hauptuntersuchung wird ab dann alle zwei Jahre fällig. Die Hauptuntersuchung (HU) dient dazu, die "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit" der Fahrzeuge sicherzustellen.
Was ist die HU überhaupt?
Die HU wurde im Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge eingeführt und ist seither vorgeschrieben. Das Ziel ist es, dass keine verkehrsuntauglichen oder den geltenden Vorschriften entsprechende Kraftfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. sie wurde als sog. "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile" definiert, bei der das zu prüfende Fahrzeug auf seine Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO beurteilt wird.
Wer ist für die Einhaltung der Fristen verantwortlich?
für die fristgerechte Vorführung des KFZ ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Dieser muss auch die die Kosten für die HU tragen. Die Prüfung wird an einer Prüfstelle des TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS und FSP oder beim Fuhrpark einer Firma durchgeführt.
Was ist die Abgasuntersuchung (AU)
Wer schon länger eine Fahrzeug fährt, der weiß noch, dass bis Ende 2009 der Nachweis für die durchgeführten der AU durch eine sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen gekennzeichnet war. Das hat sich dann 2010 geändert und die Abgasuntersuchung wurde als separate Prüfung abgeschafft. sie ist nun Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Die umgangssrachlich bezeichnete "TÜV"-Plakette ersetzte ab dann die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Trotzdem wird für die AU eine gesonderte Bescheinigung ausgestellt, die auf Verlangen zuständigen Personen und Behörrden auszuhändigen ist.
HU Fristen bei Sonderkennzeichen
Die Fristen für die jeweils folgenden Haupt -und Abgasuntersuchungen beginnen mit der Erstzulassung oder dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung.
Bei einem Saisonkennzeichen sieht das jedoch anders aus. Wird die HU nun im sog. "Ruhezeitraum" fällig, wird sie erst im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums fällig und dann dann nachzuholen.
Ein kleines
Beispiel: Wird die Hauptuntersuchung im November fällig, jedoch das Fahrzeug darf im Rahmen der Sonderkennzeichenregelung erst ab April wieder genutzt werden, dann wird auch erst im April erst eine Vorführung des Fahrzeugs bei einer Prüfstelle für die HU notwendig.
Hier haben wir Ihnen eine kleine Zusammenfassung der gängigen Fahrzeugarten und deren Prüfzyklen erstellt.
Pkw
Pkw bis max. 8 Sitzplätze |
nach 36 Monaten |
alle 24 Monate |
Krafträder
Krafträder der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e |
nach 24 Monate |
alle 24 Monate |
Wohnmobile³
bis 3.500 kg zGG |
nach 36 Monaten |
alle 24 Monate |
über 3.500 bis 7.500 kg zGG |
nach 24 Monaten |
alle 24 Monate; ab dem 7. Zulassungsjahr alle 12 Monate |
über 7.500 kg zGG |
nach 12 Monaten |
alle 12 Monaten |
Anhänger
ungebremst |
nach 36 Monaten |
alle 24 Monate |
bis 750 kg zGG |
nach 36 Monaten |
alle 24 Monate |
über 750 bis 3.500 kg zGG |
nach 24 Monaten |
alle 24 Monate |
über 3.500 bis 10.000 kg zGG |
nach 12 Monaten |
alle 12 Monaten |
Lkw/Nutzfahrzeuge
bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit |
nach 24 Monaten |
alle 24 Monate |
bis 3.500 kg zGG |
nach 24 Monaten |
alle 24 Monate |
über 3.500 bis 7.500 kg zGG |
nach 12 Monaten |
alle 12 Monaten |